hund-angeleintManche Mitbürger meinen ja, im Zeitalter von Smartphone usw. müsse und vor allem dürfe man auch alles fotografieren. Im konkreten Falle Hunde und Hundehalter. Da gab es einen sog. selbst ernannten Ordnungshüter, der heimlich systematisch Hundehalter fotografierte, ob sie in einem Naturschutzgebiet auch die geltende Anleinpflicht befolgten. Jeder Verstoß wurde an die Behörden gemeldet, mit Foto natürlich. So kamen in einer Woche 35 „Sünder“ zusammen, die nichts von den Fotos wussten. Sie wurden mittels Bußgeldbescheid zur Kasse gebeten.

Darauf gingen sie dagegen vor, mit der Begründung, dass ihr Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts am eigenen Bild, nach der Personen ohne deren Einwilligung nicht fotografiert werden dürfen, geschädigt sei. Das ging vor Gericht und die Richter meinten, es sei nicht Sache eines Bürgers, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Dieser musste darauf hin das Fotografieren unterlassen, im Falle eines Verstoßes droht ein Bussgeld von 5000€. Das Fotografieren ist nach Ansicht der Richter ein Eingriff in das durch das BGB geschützte Recht am eigenen Bild. Zwar kann niemand allgemein Schutz davor verlangen, auf öffentlichen Wegen durch andere beobachtet zu werden. Andererseits muss man auch keinesfalls dulden, dass jedermann Bilder anfertigt.

Außerdem sind Personen keine Behörden, wie im vorliegenden Falle festgestellt werden muss. Die Funktion der staatlichen Organe zur öffentlichen Ordnung darf sich der Bürger nicht anmaßen. Das ist für einen Rechtsstaat unverzichtbar. Bei der Interessenabwägung war nach Ansicht des Gerichts wesentlich zu berücksichtigen, dass die Fotos nicht zufällig, sondern gezielt quasi an Behörden statt gemacht wurden. Die systematische Überwachung der Hundehalter ohne deren Wissen stelle insbesondere aufgrund heimlicher Fotos ein Missbrauch des Persönlichkeitsrechts dar, so die Begründung des Gerichtsurteils.

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