Hund spaziergangWas war da kürzlich in den Medien? Eine höchst amtliche Verordnung, was Tiere brauchen usw. Zum großen Erstaunen der meisten Bürger will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Hunden ausreichend Auslauf und Betreuung garantieren sowie strengere Regeln für Tiertransporte und Hundezüchter erlassen. Die beiden letzteren Passagen sind wirklich nötig und finden mein vollstes Verständnis.

Die Verordnung solle möglichst in den ersten Monaten des kommenden Jahres verkündet werden, so teilte das Ministerium mit. Bisher liegt der Entwurf vor, der nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt werden soll. Die Verordnung soll Hundehalter unter anderem verpflichten, mindestens zweimal täglich ihrem Tier für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien zu geben. Das betrifft auch Hunde, die im Zwinger gehalten werden. Dazu sagt die Ministerin, dass „Haustiere keine Kuscheltiere sind – ihre Bedürfnisse müssten berücksichtigt werden.“

Für Hundezüchter, ob privat oder professionell, gilt dass sie sich mindestens vier Stunden täglich um ihre Welpen kümmern müssen, damit diese sich genug an andere Menschen gewöhnen können. Außerdem soll für die Hundezucht gelten, dass ein Betreuer höchstens drei Würfe gleichzeitig betreuen darf. „Anbindehaltung“ von Hunden, also die Hunde dauernd anzuketten, soll grundsätzlich verboten werden bzw. nur noch unter bestimmten Voraussetzung erlaubt werden. Da taucht natürlich die Frage auf, wie die Regeln kontrolliert werden sollen, besonders bei privaten Hundebesitzern. Dazu sagte eine Sprecherin des Ministeriums, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Das hieße natürlich nicht, dass man vor der Tür steht und wissen will, ob der Hund schon raus war. Kontrolle soll vor allem bei Zwingerhaltung von Hunden vorgenommen werden.

Nun zu den Tiertransporten – Bei Transporten innerhalb Deutschlands soll festgelegt werden, dass sie höchstens viereinhalb Stunden dauern dürfen. Besonders falls die Temperaturen im Transporter auf über 30 Grad klettern können. Klöckner sagt dazu, dass sie deshalb strengere Regeln für Transporte durchsetzen will, die über das EU-Recht hinausgehen.

Umfrage in Krisenzeiten

Die Resultate einer interessanten Umfrage waren zu lesen. Ausgeführt von dem Haustier-Trendbarometer wurden aktuelle Zahlen bezüglich Haustiere in Corona-Zeiten bekanntgegeben. Demnach gaben 67 % der befragten Tierhalter an, jetzt mehr Zeit mit ihrem Haustier zu verbringen. Und sogar 82 % der Teilnehmenden sagten, dass ihnen ihr Tier in dieser Krisenzeit Sicherheit gäbe. Doch es gibt auch Ängste, so befürchten 24 % der Befragten, dass sie im Notfall keinen Tierarzt erreichen könnten. Ebenfalls 24 % haben Angst, ihr Tier während einer Quarantäne nicht ausreichend versorgen zu können.

Laut den Herausgebern der Umfrage, prägen die Ergebnisse das gesellschaftliche Meinungsbild, wie es zur Zeit ist: Einerseits gäbe es den Trend zur Rückbesinnung in die eigenen vier Wände, so wird erläutert. Andererseits gibt es auch große Unsicherheit in Bezug auf Nachrichten und die aktuelle Informationslage. Was sagst Du zu der Umfrage?

Neue Gebührenordnung für Notdienst

Eine interessant Neuerung war zu lesen, die ja schnell mal nötig ist zu wissen. Wer jetzt außerhalb der Sprechzeiten zu einem Tierarzt kommt oder in eine Tierklinik muss, muss leider mit höheren Gebühren rechnen. Noch vor der Behandlung wird jetzt eine sog. Notfall-Grundgebühr von 59,90 € erhoben. Außerdem darf der Tierarzt den zwei- bis vierfachen Gebührensatz für die Behandlung selbst in Rechnung setzen. Die neuen Gebühren gelten an Wochenenden und an Feiertagen. Auch fallen diese für nachts an, d.h. von 18 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Wenn aber der Tierarzt bzw. die Tierklinik abweichende normale Sprechzeiten haben, beispielsweise an Samstagen vormittags Sprechstunden oder evtl. abends länger geöffnet haben, gilt die Notfall-Gebührenordnung nicht.

 

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